Geschwindigkeitsregelungen
Über die maximal zulässigen Geschwindigkeiten auf den Berliner Gewässern informiert die Wasserschutzpolizei (WSP) Berlin in ihrem Flyer Geschwindigkeitsregelungen für Sportfahrzeuge mit Motorantrieb:
Und weiter: „Abweichend von der vorstehenden Tabelle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber den Ufern auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb außerhalb des ufernahen Schutzstreifens 25 km/h. Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m breite parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche. Diese grundsätzliche Regelung gilt nicht auf den nachstehend genannten Binnenschifffahrtsstraßen:
- Spree-Oder-Wasserstraße von km 33,24 bis km 39,30
- Müggelspree von km 4,00 bis km 7,00 außerhalb der gekennzeichneten Fahrrinne
- Untere Havel-Wasserstraße von km 13,00 bis km 15,50 einschl. Havelnebenarm südlich der Pfaueninsel und Sacrower Lanke
- Havel-Oder-Wasserstraße von der Schleuse Spandau bis zur Abzweigung des Havelkanals einschließlich Nordteil des Nieder Neuendorfer Sees und auf dem Tegeler See.
Hinweis: Die Geschwindigkeitsgebote von aufgestellten Schifffahrtszeichen haben immer Vorrang !!!“
Es gehört zur Pflicht eines jeden Wassersporttreibenden, sich vor Fahrtantritt über Regeln und Besonderheiten des jeweiligen Gebiets zu informieren.
Abweichende, geringere Höchstgeschwindigkeiten sind mit Schildern wie z. B. diesem angezeigt:
Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 5 km/h | |
Dagegen informieren solche Schilder über den aktuellen Flusskilometer. |
Auf den u. g. Gewässern ist das Befahren mit laufendem Verbrennungsmotor zwischen 22 und 5 Uhr unzulässig. Liegeplatzinhaber dürfen in dieser Zeit den Liegeplatz nur auf dem kürzesten Weg ansteuern oder verlassen.
Auf der Spree sind Kleinfahrzeuge im Bereich des Kanzleramts ohne Maschinenantrieb oder kleiner 5 PS unzulässig. Mehr dazu, siehe Sonderbestimmungen für Sport- und Kleinfahrzeuge.
Weitere Regelungen bzgl. der Höchstgeschwindigkeiten finden sie auf den Seiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).