Lärm von Partyflößen

Manche Verleiher von Partyflößen werben explizit mit fröhlichen Partystunden auf dem Wasser.

Seit im Herbst 2012 bundesweit die Führerscheinpflicht für Motorboote von 5 auf 15 PS angehoben wurde, stieg in und um Berlin die Anzahl der Vercharterer für Motorfahrzeuge aller Art rasant an.

Mit steigender Stimmung nimmt die Geräuschkulisse zu. Was die Partyfeiernden oft nicht wissen: Schall wird auf dem Wasser ungehindert und weiter übertragen als auf dem Land. Andere Wassersportler, Spaziergänger, Anwohner und auch Tiere können sich dieser Beschallung nicht entziehen.

Was auf dem Floß als vergnüglich empfunden wird, ist für andere Lärmbelästigung.

Es geht auch anders! Auf seiner Website wirbt z. B. das Unternehmen „Piratas“ offensiv mit Rücksichtnahme.

In einem Flyer informiert die Wasserschutzpolizei:
„Grundsätzlich ist es an allen Wochentagen von 6 Uhr bis 22 Uhr untersagt, Lärm zu verursachen, durch den sich jemand in seiner Ruhe erheblich gestört oder belästigt fühlt. Besonders geschützt ist die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Dazu gehören z. B. über Zimmerlautstärke hinausgehende Musik, Partylärm oder störende Gespräche.“

Mehr zur rechtlichen Lage, siehe Gesetzeslage Partyflöße.